• Diagnosetechnik

    Autos sind heute zunehmend sprichwörtlich
    „fahrende Computer“. Unsere modernen
    Diagnosegeräte ermöglichen es jedoch,
    elektronische Bauteile und Komponenten
    zu prüfen, Fehlerspeicher auszulesen und
    Serviceintervalle zurückzusetzen.

    Bei einem späteren Schaden werden so nur
    Teile ersetzt, die ersetzt werden müssen.

    ANGEBOTE
  • Ersatzteile

    Wir punkten mit langjähriger Erfahrung und
    Kompetenz bezüglich vieler Automarken.
    Dies erlaubt es uns, notwendige Materialien
    besonders effizient auszuwählen.

    Daher liefern und verbauen wir bei der
    Reparatur Ihres Autos ausschließlich
    Ersatzteile in Erstausrüsterqualität.

    ANGEBOTE

  • Reifenservice

    Die Reifen sind die wichtigste Verbindung
    zwischen Ihrem Fahrzeug und der Straße,
    auf sie müssen Sie sich verlassen können!

    Wir bieten Ihnen uneingeschränkten Service
    rund um Reifen und Räder – vom Check
    über Beratung, Neubestellung und Montage
    bis hin zu Auswuchten und Einlagern.

    ANGEBOTE

winterreifenpflicht



Seit dem 4. Dezember 2010 gilt deutschlandweit ausnahmslos für Autofahrer Winterreifenpflicht bei
Schnee, Matsch und Eis. Sind dann bei Kontrollen Sommerreifen montiert, müssen die Autoführer mit
einem Bußgeld in Höhe von 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Behindert der sommerbereifte Wagen
zusätzlich den Verkehr, sind sogar 80 statt bisher 40 Euro fällig.

Ab wann Autos auf Winterreifen fahren müssen, hängt nicht von einem bestimmten Datum ab, sondern von den aktuellen Witterungsverhältnissen.

Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit einem Matsch- und Schnee-Symbol (M+S) gekennzeichnet
sind, außerdem Ganzjahresreifen. Das Symbol ist jedoch bislang nicht geschützt, sodass theoretisch
jeder Hersteller sämtliche Fabrikate mit dem M+S-Symbol prägen könnte. Nur der Fachhandel erkennt
die tatsächliche Wintertauglichkeit. Wir warnen ausdrücklich vor Billigreifen, etwa aus Fernost.

Vertrauen Sie, wenn es um Ihre Sicherheit geht, unserer Kompetenz. Wir prüfen alle Produkte sorgfältig und bieten Ihnen ausschließlich qualitativ hochwertige Reifen an – und das in verschiedenen Preislagen. So kommen Sie sicher durch den Winter.

e10 - Biosprit



Seit dem 1. Januar 2011 wird EU-weit an Tankstellen der neue E10-Biosprit (Benzin) angeboten. Ottokraftstoffe enthalten seit Längerem bis zu 5 Prozent Bioethanol (E5). Nun gibt es ein Super-Benzin mit einem Bioethanol-Anteil von maximal 10 Prozent, genannt E10 oder Super E10.

Bevor Sie das erste Mal E10 tanken,
sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Fahrzeug diese Benzinsorte schadlos verträgt. Informationen bietet die
Liste
der DAT (Dt. Automobil Treuhand GmbH).

Natürlich stehen auch wir Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten gern zur Seite.

FEINSTAUBPLAKETTE



Seit dem 1. März 2007 gilt die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge“.
Diese bedingt, dass Städte und Gemeinden sogenannte Umweltzonen ausweisen können, in denen
Fahrzeuge mit einem Schadstoffausstoß über festgelegten Grenzwerten nicht fahren dürfen. Bereits
nahezu 40 deutsche Städte haben solche Umweltzonen eingerichtet. Und es ist davon auszugehen,
dass national und auf Europa-Ebene weitere hinzukommen.

Von Fahrverboten ausgenommen sind in der Regel Fahrzeuge, die über eine gut sichtbar an der
Frontschutzscheibe angebrachte Feinstaubplakette verfügen. Drei Farben lassen auf einen Blick
erkennen, welcher Schadstoffgruppe das jeweilige Fahrzeug zugeordnet ist:

Grün ist die Feinstaubplakette für die Schadstoffgruppe 4 (Euro4 Diesel mit/ohne
Dieselpartikelfilter, Euro3 Diesel mit Dieselpartikelfilter, Benziner mit geregeltem Katalysator
nach Euro-Norm, Elektro-Fahrzeuge)


Gelb ist die Feinstaubplakette für die Schadstoffgruppe 3 (Euro3 Diesel und Euro2 Diesel mit
nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)


Rot ist die Feinstaubplakette für die Schadstoffgruppe 2 (Euro2 Diesel und Euro1 Diesel mit
nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)

HU / AU:
NEUREGELUNGEN
AB 01. 01. 2010

Für Haupt- und Abgasuntersuchungen gilt
seit dem 1. Januar 2010 eine Neuregelung.
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
hinsichtlich der Abgase (AU) ist seit Anfang
2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung
(HU) für alle untersuchungspflichtigen
Fahrzeuge, sodass ab sofort keine AU-
Plakette mehr verklebt wird.

Der Nachweis über die Untersuchung der
Abgase erfolgt nun über die HU-Plakette
auf dem hinteren Kennzeichen. Etwaige
vorhandene AU-Plaketten werden bei
neuen Prüfungen vom Ingenieur entfernt.


Der bisherige § 47a StVZO ist gemäß
Übergangsvorschrift seit dem 1. Januar
2010 nicht mehr anzuwenden. Damit
entfällt ab diesem Zeitpunkt sowohl die
Pflicht der Zulassungsbehörde, AU-
Plaketten anzubringen (Absatz 5), als auch
die Pflicht des Fahrzeughalters, dafür zu
sorgen, dass sich die AU-Plakette im
ordnungsgemäßen Zustand befindet
(Absatz 6). Eine verlorengegangene oder
beschädigte AU-Plakette muss also nicht
mehr ersetzt werden.